Datenschutzhinweise – livewettenat.com

Zuletzt aktualisiert: Lesezeit: 3 Min.

Die Texte zu Live-Wetten und Wettarten auf livewettenat.com lassen sich lesen, ohne dass mehr personenbezogene Daten anfallen, als der Betrieb einer Informationswebsite erfordert. Es gelten die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).

Zuständig für die Daten

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Z 7 DSGVO ist der Betreiber von livewettenat.com. Wie er heißt, wo er sitzt und unter welcher E-Mail-Adresse er erreichbar ist, steht im Impressum auf livewettenat.com; Anfragen zum Datenschutz können ebendorthin gerichtet werden.

Was beim Besuch gespeichert wird

Der Webserver schreibt bei jedem Aufruf ein Protokoll mit IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, angeforderter Adresse, übertragener Datenmenge, Herkunftsseite und Browsertyp. Es dient dem sicheren Betrieb und der Abwehr von Angriffen; nach spätestens 90 Tagen werden die Einträge gelöscht oder gekürzt. Schreibt jemand per E-Mail oder Formular, kommen Name, Adresse und Nachricht hinzu, die nur zur Antwort verwendet werden. Wettkonten, Einzahlungen oder Ausweisdaten gibt es auf livewettenat.com nicht.

Warum die Verarbeitung zulässig ist

Das Protokoll stützt sich auf das berechtigte Interesse an einem sicheren, stabilen Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Auf derselben Grundlage werden Anfragen beantwortet, bei Vertragsbezug auf lit. b. Cookies, die nicht unbedingt nötig sind, und die Reichweitenmessung bedürfen der Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zusammen mit § 165 Abs. 3 TKG 2021), die für die Zukunft jederzeit widerrufen werden kann.

Weitergabe und Drittländer

Verkauft werden personenbezogene Daten nicht. Sie gelangen an Auftragsverarbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden sind, und an Behörden, wo eine gesetzliche Pflicht besteht. Außerhalb des EWR gehen sie nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission oder mit geeigneten Garantien im Sinn von Art. 44 ff. DSGVO hin, etwa Standardvertragsklauseln.

Aufbewahrung

Protokolle werden höchstens 90 Tage aufbewahrt, Anfragen bis zu ihrer Erledigung, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht dagegen steht. Was auf Einwilligung beruht, wird gelöscht, sobald sie widerrufen wird oder der Zweck entfällt.

Was Betroffene verlangen können

Art. 15 bis 21 DSGVO räumen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch ein. Eine Antwort ergeht kostenlos binnen eines Monats; sind Anfragen komplex oder zahlreich, lässt Art. 12 Abs. 3 DSGVO eine Verlängerung um weitere zwei Monate zu. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall und Profiling gibt es nicht.

Beschwerde bei der DSB

Wer eine Verarbeitung für unrechtmäßig hält, kann nach Art. 77 DSGVO bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in Wien Beschwerde einlegen.

Stand: 29 October 2026.